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Mit der Anmeldung erkennt der
Aussteller das allgemeine Reglement an
1. Der Anbieter erklärt durch seine Anmeldung, dass er
ausschliesslich eigene Ware(von der er rechtmässiger Besitzer ist)
auf eigene Rechnung verkauft. Der Teilnehmer muss bei der Anmeldung
wahrheitsgetreue Angaben machen.
2. Was: Flohmarkt und Sammlerbörse für alle
3. Wo: bei den gemieteten Plätzen.
4. Wann: Samstags oder Sonntags 08.30 Uhr bis 16:00 Uhr
5. Preise: X pro ungedeckter Platz
6. Platzgrösse: ca. 3.00 Meter lang ca. 3.00 Meter breit
7. Platzreservierung: Dienstag 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr während der
Anmeldefrist.
8. Die Bezahlung sollte bargeldlos per Post / Banküberweisung
erfolgen.
9. Ist eine Woche nach Anmeldeschluss noch kein Zahlungseingang
festgestellt worden, wird der Platz ohne Rückmeldung weitervergeben
und die Ausstellerdaten gestrichen (der Platz muss trotzdem bezahlt
werden).
10. Bei korrektem Zahlungseingang wird ca. eine Woche vor der
Veranstaltung die Anmeldebestätigung versendet.
11. Einbezahlte Plätze ohne Telefonische Reservierung erhalten
keinen Platz.
12. Bestätigung bitte mitnehmen und auf Verlangen vorweisen.
13. Tische, Stühle oder Schirme müssen mitgebracht werden.
14. Stände können ab 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr aufgestellt werden, nachher wird kein Fahrzeug
mehr auf dem Platz zugelassen. Die Ware kann, soweit möglich, mit
dem Auto vor die Plätze gefahren werden. Alle Fahrzeuge müssen das
Gelände bis spätestens um 08.30 Uhr verlassen und nach Anweisung
Parkdienst auf den Ausstellerparkplätzen abstellen.
15. Besucher dürfen erst ab 09.00 auf den Flohmi.
16. Bei Nichterscheinen bis 08.00Uhr trotz Anmeldung erfolgt keine
Rückvergütung des einbezahlten Betrages.
17. Es dürfen ohne Bewilligung keine Lebensmittel oder Trinkwaren
verkauft werden.
18. Fahrzeuge und Waffen sind zum Handel nicht zugelassen.
19. Alle Fahrzeuge müssen nach Anweisung Parkdienst parkiert werden.
20. Es wird pro Flohmiplatz ein Autoparkplatz zur Verfügung
gestellt. Es gibt Aussteller, die mit drei Autos für einen
Flohmiplatz am Flohmi erscheinen, dadurch hat unser Parkdienst
grösste Schwierigkeiten den Verkehr zu regeln.
21. Der Platz ist sauber zu verlassen und der Abfall muss
mitgenommen werden! Auch Gratisecken oder Kartons sind nach dem
Flohmarkt wieder mitzunehmen. Wer seinen Platz nicht sauber
verlässt, randaliert oder andere Aussteller belästigt wird in
Zukunft vom Flohmarkt ausgeschlossen und mit einem Platzverbot
belegt. Wir werden vermehrt auf den Abbau der Stände achten und die
wenigen Entsorgungskünstler und Abfallrowdis persönlich ansprechen,
was zur Folge haben kann, dass jene an unseren zukünftigen
Veranstaltungen nicht mehr teilhaben können, zusätzlich eine
Verzeigung bei der Polizei und eine Busse von CHF. 200.- erhalten.
Darum bitten wir Euch, was Ihr mitbringt und nicht verkauft, wieder
mitzunehmen.
22. Persönliche Abfälle und Verpackungsmaterialen, Geräte etc.
können gegen eine kleine Gebühr beim Infostand ab 15.30 Uhr
abgegeben werden.
23. Es werden vor 16.00 Uhr keine Autos auf dem Gelände zugelassen.
Wir behalten uns eine Verlängerung von bis zu zwei Stunden vor
(18.00Uhr.).
24. In den Platzkosten sind die Jahresgebühren für die
Passivmitgliedschaft im Flohmiverein Schweiz enthalten, das bedeutet
man kann an allen Veranstaltungen des FVS mitmachen.
25. Jeder Aussteller ist persönlich für die Versicherung seiner
Waren verantwortlich und haftet für Diebstähle und Beschädigungen
seiner Produkte in jedem Falle selbst. Auch haftet der Aussteller
für Verunreinigungen und Beschädigungen. Ebenso haftet der
Aussteller für Unfälle, welche durch ihn oder durch die Mitarbeiter
bzw. Helfer verursacht werden. Der Veranstalter lehnt jede Haftung
ab.
26. Kann der Flohmarkt aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt
werden, haben die Aussteller Anspruch auf Rückerstattung der
einbezahlten Standgebühren. Allfälliger Anspruch auf Schadenersatz
kann nicht erhoben werden.
27. Gerichtsstand für alle Parteien ist 4310 Rheinfelden. 4313 /
01.2012 FVS |
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